DGAP-Ad-hoc: Adler Group S.A. / Schlagwort(e): Stellungnahme/Sonstiges Veröffentlichung einer Mitteilung nach Artikel 17 Abs. 1 der Marktmissbrauchs-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 596/2014) ----- Adler Group informiert über den finalen Bericht der umfassenden Sonderuntersuchung durch KPMG Forensic Großherzogtum Luxemburg, 21. April 2022: ADLER Group S.A. ("ADLER" oder die "Gesellschaft") gibt bekannt, dass KPMG Forensic der Gesellschaft den finalen Bericht über die Ergebnisse der umfassenden Sonderuntersuchung zu den Vorwürfen von Viceroy Research LLC vorgelegt hat. Dieser Bericht wird am 22. April 2022 auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht werden. KPMG Forensic hat keine Beweise dafür gefunden, dass es systematisch betrügerische oder die Gesellschaft ausplündernde Transaktionen mit angeblich nahestehenden Personen gegeben hat. Allerdings hat KPMG Forensic in der Dokumentation und in der Abwicklung einiger Transaktionen Mängel festgestellt. In Bezug auf die sogenannte Gerresheim-Transaktion mit einer angeblich nahestehenden Person kann der Vorwurf, wonach der Verkaufspreis für die Projektgesellschaft überhöht war, von KPMG Forensic nicht widerlegt werden, jedoch ist aus Sicht von KPMG Forensic zweifelhaft, ob die der Transaktion zugrunde liegende Bewertung von EUR 375 Mio. einen Fair Value gemäß IFRS 13 in gleicher Höhe darstellt. Die Gesellschaft ist gleichwohl nach wie vor der Ansicht, dass der in der Transaktion vereinbarte Fair Value für die Projektgesellschaft, der so auch in mehreren geprüften Jahresabschlüssen abgebildet und testiert ist, korrekt ist. Der Vorwurf, dass die von der Gesellschaft verwendete LtV-Berechnungsmethodik zur Vermeidung von Verletzungen diesbezüglicher Anleihebedingungen geändert worden ist, wird durch KPMG Forensic widerlegt. Allerdings entsprechen die von der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaft Adler Real Estate AG aus den Anleihebedingungen abgeleiteten Verschuldungsgrade ("LtV") nach Einschätzung von KPMG Forensic den textlichen Vorgaben der jeweiligen Anleihebedingung nicht vollständig. In der Sonderuntersuchung hat KPMG Forensic LtV-Berechnungen zu den Quartalsenden der Jahre 2019 und 2020 mit ihrem abweichenden Verständnis der Anleihebedingungen durchgeführt. Dabei ergaben sich unter Verwendung der nach Ansicht von KPMG Forensic einzubeziehenden Positionen, jedoch ohne Berücksichtigung der bilanziellen Korrekturen, keine Überschreitungen der in den Anleihebedingungen festgelegten LtV-Schwellenwerte. Unter Berücksichtigung einer von KPMG Forensic als notwendig erachteten abgeleiteten bilanziellen Korrektur des Fair Values aus der Gerresheim-Transaktion würde dies auf Ebene der Adler Real Estate AG, nicht jedoch bei der Gesellschaft, zu einer einmaligen Überschreitung des LtV-Schwellenwertes von 60 % zum Stichtag 30. September 2019 führen. Großherzogtum Luxemburg, 21. April 2022 ADLER Group S.A. 21.04.2022 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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