Berlin - Der Deutsche Städtetag hat mit Blick auf den dritten Corona-Herbst die Anpassung des Infektionsschutzgesetzes noch vor der Sommerpause des Bundestages gefordert. "Eine Lehre aus der Vergangenheit sollte sein, nicht erst in letzter Minute mit heißer Nadel das Infektionsschutzgesetz zu ändern. Solche Verfahren sind zu fehleranfällig", sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".
"Wir erwarten, dass der Bund noch vor der Sommerpause Klarheit schafft, wann er welche Corona-Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz wieder möglich macht." Dedy ergänzte: "Die Menschen, aber auch Länder und Kommunen dürfen nicht erst im September erfahren, mit welchem Plan wir in den Herbst und Winter gehen." Denn die Lage könne sich schnell verändern, dann müsse man vorbereitet sein.
"Das sehen wir gerade in Portugal mit hohen Infektionszahlen mit der BA.5-Variante von Omikron. In Deutschland ist BA.5 auch schon angekommen und hat sich, wenn auch auf niedrigem Niveau, innerhalb einer Woche verdoppelt." Weiter pochte Dedy auf eine Rechtsgrundlage für die Maskenpflicht in Innenräumen sowie Zugangsbeschränkungen: "Wenn sich die Infektionslage wieder zuspitzen sollte und neue gefährliche Virusvarianten sprunghaft verbreiten, müssen möglicherweise wieder Maßnahmen wie Maskenpflicht im Einzelhandel und in Innenräumen oder 3G- oder 2G-Regeln eingesetzt werden können."
"Wir erwarten, dass der Bund noch vor der Sommerpause Klarheit schafft, wann er welche Corona-Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz wieder möglich macht." Dedy ergänzte: "Die Menschen, aber auch Länder und Kommunen dürfen nicht erst im September erfahren, mit welchem Plan wir in den Herbst und Winter gehen." Denn die Lage könne sich schnell verändern, dann müsse man vorbereitet sein.
"Das sehen wir gerade in Portugal mit hohen Infektionszahlen mit der BA.5-Variante von Omikron. In Deutschland ist BA.5 auch schon angekommen und hat sich, wenn auch auf niedrigem Niveau, innerhalb einer Woche verdoppelt." Weiter pochte Dedy auf eine Rechtsgrundlage für die Maskenpflicht in Innenräumen sowie Zugangsbeschränkungen: "Wenn sich die Infektionslage wieder zuspitzen sollte und neue gefährliche Virusvarianten sprunghaft verbreiten, müssen möglicherweise wieder Maßnahmen wie Maskenpflicht im Einzelhandel und in Innenräumen oder 3G- oder 2G-Regeln eingesetzt werden können."
© 2022 dts Nachrichtenagentur