Viele Immobilienmakler haben noch nicht realisiert, dass ihre Kunden seit 2014 in den meisten Fällen eine Möglichkeit haben, von der Beauftragung des Vermittlers zurückzutreten. Das gilt zumindest dann, wenn der Kunde ein privater Verbraucher ist und der Kontakt entweder per Fernabsatz oder außerhalb der Geschäftsräume des Maklers zustande kam. Darunter fallen beispielsweise jene Aufträge, in denen eine Immobilie in einem Internetportal (Immobilienscout 24, Immowelt, Immonet) angeboten wird und ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2022 Roland Klaus