Berlin - Der Bundestag hat das ein neues Energiewirtschaftsgesetz auf den Weg gebracht. Das Gesetz "zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage durch Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften" wurde am Donnerstagabend mit den Stimmen der Ampel-Koalition und der Linken gegen die Stimmen von Union und AfD angenommen.
Ziel des Gesetzentwurfs ist es laut Regierung, dem Strommarkt für einen befristeten Zeitraum durch Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zusätzliche Erzeugungskapazitäten zur Stromerzeugung mit den Energieträgern Stein- und Braunkohle sowie Mineralöl zur Verfügung zu stellen. Dazu sollen Kraftwerke genutzt werden, die gegenwärtig nur eingeschränkt verfügbar sind, demnächst stillgelegt würden oder sich in einer Reserve befinden. Durch diese zusätzlichen Erzeugungskapazitäten soll die Stromerzeugung in mit Erdgas befeuerten Kraftwerken soweit wie möglich ersetzt werden können, um Erdgas einzusparen. Die Maßnahmen sollen für einen befristeten Zeitraum gelten und spätestens am 31. März 2024 enden.
Für den Bereich der Gaskraftwerke soll durch die Neuregelung eine Verordnungsermächtigung geschaffen werden, um im Fall einer Gefährdung des Gasversorgungssystems sehr schnell den Einsatz von Gaskraftwerken beschränken zu können und dadurch den Gasverbrauch in der Stromerzeugung noch weiter senken zu können. Betreiber von Anlagen, die elektrische Energie durch den Einsatz von Erdgas erzeugen, sollen eine Strafzahlung leisten müssen. Im Zuge einer ersten Novellierung des Energiesicherungsgesetzes im Mai 2022 wurde bereits die Möglichkeit einer Treuhandverwaltung über Unternehmen der kritischen Infrastruktur und als Ultima Ratio auch die Möglichkeit einer Enteignung geschaffen. Jetzt soll in einem weiteren Schritt auch ein Einstieg des Bundes bei strauchelnden Gasimporteuren erleichtert werden.
Von einer weiteren Neuregelung könnte zudem jeder einzelne Gaskunde betroffen sein: Per Umlage sollen künftig die steigenden Kosten der Gasbeschaffung auf alle Gasverbraucher verteilt werden, schreibt die Bundesregierung.
Ziel des Gesetzentwurfs ist es laut Regierung, dem Strommarkt für einen befristeten Zeitraum durch Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zusätzliche Erzeugungskapazitäten zur Stromerzeugung mit den Energieträgern Stein- und Braunkohle sowie Mineralöl zur Verfügung zu stellen. Dazu sollen Kraftwerke genutzt werden, die gegenwärtig nur eingeschränkt verfügbar sind, demnächst stillgelegt würden oder sich in einer Reserve befinden. Durch diese zusätzlichen Erzeugungskapazitäten soll die Stromerzeugung in mit Erdgas befeuerten Kraftwerken soweit wie möglich ersetzt werden können, um Erdgas einzusparen. Die Maßnahmen sollen für einen befristeten Zeitraum gelten und spätestens am 31. März 2024 enden.
Für den Bereich der Gaskraftwerke soll durch die Neuregelung eine Verordnungsermächtigung geschaffen werden, um im Fall einer Gefährdung des Gasversorgungssystems sehr schnell den Einsatz von Gaskraftwerken beschränken zu können und dadurch den Gasverbrauch in der Stromerzeugung noch weiter senken zu können. Betreiber von Anlagen, die elektrische Energie durch den Einsatz von Erdgas erzeugen, sollen eine Strafzahlung leisten müssen. Im Zuge einer ersten Novellierung des Energiesicherungsgesetzes im Mai 2022 wurde bereits die Möglichkeit einer Treuhandverwaltung über Unternehmen der kritischen Infrastruktur und als Ultima Ratio auch die Möglichkeit einer Enteignung geschaffen. Jetzt soll in einem weiteren Schritt auch ein Einstieg des Bundes bei strauchelnden Gasimporteuren erleichtert werden.
Von einer weiteren Neuregelung könnte zudem jeder einzelne Gaskunde betroffen sein: Per Umlage sollen künftig die steigenden Kosten der Gasbeschaffung auf alle Gasverbraucher verteilt werden, schreibt die Bundesregierung.
© 2022 dts Nachrichtenagentur