
DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: HORNBACH Holding AG & Co. KGaA
/ Aktienrückkaufprogramm - Bekanntgabe
Betreff: HORNBACH Holding AG & Co. KGaA: Bekanntgabe von Informationen zu einem Rückkaufprogramm gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Angaben zum Emittenten und Inhalt: Name: HORNBACH Holding AG & Co. KGaA Adresse: Hornbachstr. 11, 76879 Bornheim Inhalt der Meldung: Aktienrückkaufprogramm
Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 Informationen zu einem Rückkaufprogramm
Der Vorstand der HORNBACH Management AG, der Komplementärin der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA (die "HORNBACH Holding" oder die "Gesellschaft") mit Sitz in Neustadt (ISIN DE0006083405), hat am 8. Juli 2022 den Erwerb von bis zu 55.000 Stück eigenen Aktien durch die HORNBACH Holding gemäß § 278 Abs. 3 i.V.m. § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG beschlossen.
Die erworbenen eigenen Aktien sollen Ende des Jahres 2022 im Rahmen eines Belegschaftsaktienprogramms an Mitarbeiter der HORNBACH Holding bzw. Mitarbeiter von mit der HORNBACH Holding verbundenen Unternehmen ausgegeben werden. Das Rückkaufprogramm hat damit als seinen einzigen Zweck die Erfüllung von Verpflichtungen im Sinne von Art. 5 Abs. 2 lit. c) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014.
Als größtmöglichen Gesamtkaufpreis für den Erwerb der Aktien der Gesellschaft (ohne Erwerbsnebenkosten) hat der Vorstand der HORNBACH Management AG für das Programm den Betrag von EUR 5.500.000,00 zugewiesen. Der gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Durchschnitt der Schlusskurse für die Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten fünf Handelstagen vor dem jeweiligen Erwerb nicht um mehr als 10% unter- bzw. überschreiten. Im Rahmen des Rückkaufprogramms dürfen zudem nach Art. 3 Abs. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 Aktien nicht zu einem Kurs erworben werden, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt.
Insgesamt sollen bis zu 55.000 Stückaktien der Gesellschaft erworben werden. Dies entspricht ca. 0,34% des Grundkapitals der Gesellschaft. Pro Tag dürfen nicht mehr als 25% des jeweiligen durchschnittlichen Tagesumsatzes im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) der Frankfurter Wertpapierbörse zurückgekauft werden. Der durchschnittliche Tagesumsatz ist vom durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin abzuleiten.
Das Rückkaufprogramm wird am 11. Juli 2022 beginnen und ist zeitlich bis zum Ende des Geschäftsjahres 2022/23 der Gesellschaft, d.h. bis zum 28. Februar 2023, befristet. Das Programm kann unter Wahrung der rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetzt und wiederaufgenommen werden.
Das Rückkaufprogramm soll von einem Kreditinstitut durchgeführt werden, das im Rahmen des genannten Zeitraums seine Entscheidungen über den genauen Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Gesellschaft unabhängig und unbeeinflusst von der HORNBACH Holding treffen wird. Das Kreditinstitut wird sich gegenüber der Gesellschaft unter anderem auch verpflichten, die Handelsbedingungen gemäß Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 einzuhalten. Informationen zu den mit dem Rückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte angemessen bekanntgegeben werden. Darüber hinaus wird die Gesellschaft gemäß Art. 2 Abs. 3 Satz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 die bekanntgegebenen Geschäfte auf ihrer Website (www.hornbach-holding.de) im Bereich "Investor Relations" veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der angemessenen Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.
Bornheim (Pfalz), 08. Juli 2022 HORNBACH Management AG Der Vorstand 08.07.2022 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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