
So können "aktiv erwerbstätige, unbeschränkt steuerpflichtige Personen" den Zuschuss kassieren. "Anspruchsberechtigt sind danach zum Beispiel Arbeitnehmer, die Arbeitslohn aus einem gegenwärtigen Dienstverhältnis beziehen. Dazu zählen auch Bundesministerinnen und Bundesminister sowie der Bundeskanzler", heißt es in der Antwort, aus der der "Weser-Kurier" zitiert.
© 2022 dts Nachrichtenagentur