Wer eine Immobilie verkauft und dabei ein Hypothekendarlehen trotz laufender Zinsbindung frühzeitig zurückzahlt, wird von seiner Bank mit einer Vorfälligkeitsentschädigung zur Kasse gebeten. Das könnte sich nun in vielen Fällen ändern. Denn mit einem brisanten Urteil lässt der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine Bombe platzen für private Kreditnehmer, die aufgrund vorzeitiger Beendigung ihrer Baufinanzierung eine Vorfälligkeitsentschädigung an ihre Bank bezahlen sollen oder diese bereits bezahlt ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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