Berlin - Bis Ende Juni 2022 haben 49.841 anerkannte Schutzberechtigte aus Griechenland einen erneuten Asylantrag in Deutschland gestellt. Das teilte das Bundesinnenministerium der "Welt am Sonntag" mit.
Nachdem die Vorgängerregierung diese Fälle monatelang auf Eis gelegt hatte, werden sie unter der Ampel-Koalition wieder bearbeitet. "Die Entscheidungstätigkeit für diese Fälle wurde zum April 2022 wieder aufgenommen, seitdem befinden sich diese Verfahren alle in Bearbeitung", teilte das Bundesinnenministerium mit. Demnach wurden im ersten Halbjahr dieses Jahres rund 15.200 Verfahren entschieden. 88 Prozent der Fälle erhielten auch in Deutschland einen Schutzstatus, die größten Gruppen unter ihnen sind Syrer, Afghanen und Iraker.
Die griechische Regierung indes fordert Bewegungsfreiheit für Flüchtlinge in der EU. "Wenn man in Europa Asyl erhält, warum wird man dann in einem Land geografisch eingeschränkt", sagte Migrationsminister Notis Mitarachi der Zeitung am Rande des Besuchs von Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) in Athen am Donnerstag. Im Falle der ukrainischen Flüchtlinge habe man schließlich auch einen europäischen Schutzraum geschaffen. "Wir brauchen ein Asylsystem, das für die gesamte EU gilt." Unterdessen ist das vom Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge entwickelte Isbig-Projekt ("Integrationsförderung für Personen mit internationalem Schutzstatus in Griechenland") laut einem damit betrauten deutschen Beamten "immer noch nicht richtig angelaufen", wie die "Welt am Sonntag" berichtet.
Mitarachi sagte, das Problem liege auf europäischer Ebene, denn die Budgets im Bereich Migration für die Jahre 2021 bis 2027 seien bisher nicht bewilligt. "Die Gelder, die Deutschland Griechenland für die Integration von anerkannten Flüchtlingen bereitwillig zur Verfügung stellt, sind technisch noch nicht verfügbar. Wir haben uns mit Nancy Faeser im Prinzip geeinigt", sagte er. Die Fragen auf EU-Level würden sich hoffentlich im Laufe des Jahres klären.
"Dann sollte das Programm Anfang 2023 anlaufen." Wer in Griechenland als Flüchtling anerkannt ist, darf für maximal 90 Tage nach Deutschland oder in ein anderes EU-Land reisen. Deutsche Gerichte haben entschieden, dass die Bundesrepublik Flüchtlinge, die hierzulande erneut Asyl beantragen, nicht zurückschicken darf, weil die Sozialleistungen für Flüchtlinge in Griechenland nicht ausreichend seien.
Nachdem die Vorgängerregierung diese Fälle monatelang auf Eis gelegt hatte, werden sie unter der Ampel-Koalition wieder bearbeitet. "Die Entscheidungstätigkeit für diese Fälle wurde zum April 2022 wieder aufgenommen, seitdem befinden sich diese Verfahren alle in Bearbeitung", teilte das Bundesinnenministerium mit. Demnach wurden im ersten Halbjahr dieses Jahres rund 15.200 Verfahren entschieden. 88 Prozent der Fälle erhielten auch in Deutschland einen Schutzstatus, die größten Gruppen unter ihnen sind Syrer, Afghanen und Iraker.
Die griechische Regierung indes fordert Bewegungsfreiheit für Flüchtlinge in der EU. "Wenn man in Europa Asyl erhält, warum wird man dann in einem Land geografisch eingeschränkt", sagte Migrationsminister Notis Mitarachi der Zeitung am Rande des Besuchs von Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) in Athen am Donnerstag. Im Falle der ukrainischen Flüchtlinge habe man schließlich auch einen europäischen Schutzraum geschaffen. "Wir brauchen ein Asylsystem, das für die gesamte EU gilt." Unterdessen ist das vom Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge entwickelte Isbig-Projekt ("Integrationsförderung für Personen mit internationalem Schutzstatus in Griechenland") laut einem damit betrauten deutschen Beamten "immer noch nicht richtig angelaufen", wie die "Welt am Sonntag" berichtet.
Mitarachi sagte, das Problem liege auf europäischer Ebene, denn die Budgets im Bereich Migration für die Jahre 2021 bis 2027 seien bisher nicht bewilligt. "Die Gelder, die Deutschland Griechenland für die Integration von anerkannten Flüchtlingen bereitwillig zur Verfügung stellt, sind technisch noch nicht verfügbar. Wir haben uns mit Nancy Faeser im Prinzip geeinigt", sagte er. Die Fragen auf EU-Level würden sich hoffentlich im Laufe des Jahres klären.
"Dann sollte das Programm Anfang 2023 anlaufen." Wer in Griechenland als Flüchtling anerkannt ist, darf für maximal 90 Tage nach Deutschland oder in ein anderes EU-Land reisen. Deutsche Gerichte haben entschieden, dass die Bundesrepublik Flüchtlinge, die hierzulande erneut Asyl beantragen, nicht zurückschicken darf, weil die Sozialleistungen für Flüchtlinge in Griechenland nicht ausreichend seien.
© 2022 dts Nachrichtenagentur