BERLIN (dpa-AFX) - Auf der Suche nach einem Übergangs-Management für den in die Krise geratenen Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) arbeiten die Länder Berlin und Brandenburg mit den RBB-Kontrollgremien an einem entsprechenden rechtssicheren Rahmen. Brandenburgs Medienstaatssekretär Benjamin Grimm (SPD) teilte am Dienstag nach einem gemeinsamen Gespräch in Potsdam mit: "Unser gemeinsames Ziel ist es, das Prozedere für die rechtssichere Wahl eines Interims-Intendanten durch den Rundfunkrat zu klären." Brandenburg hat derzeit die Rechtsaufsicht über den RBB. "Die Fragen der amtierenden Gremienvorsitzenden werden wir als Staatskanzlei nun prüfen und ihnen beantworten."
Vetternwirtschaft- und Filz-Vorwürfe gegen die fristlos entlassene RBB-Intendantin Patricia Schlesinger haben den öffentlich-rechtlichen ARD-Sender in eine beispiellose Krise gestürzt. Die 61-Jährige weist die Vorwürfe zurück. Der RBB-Verwaltungsrat als Kontrollgremium für das operative Geschäft des Intendanten sprach sich am Montag für einen Interims-Chef aus, um den Sender aus der Krise zu führen. Der Rundfunkrat - das ist das zweite Kontrollgremium - trifft sich am Donnerstag wieder.
Aktuell führt der nach RBB-Angaben derzeit krankgeschriebene Verwaltungsdirektor Hagen Brandstäter die Geschäfte, der wegen der Aufarbeitung der Krise um Vorwürfe der Vetternwirtschaft gegen Schlesinger ebenfalls in der Kritik steht. Weil Brandstäter krankgeschrieben ist, übernimmt der dienstälteste Direktor die Geschäfte - das ist Programmdirektor Jan Schulte-Kellinghaus. Vertreter des Redaktionsausschusses beim RBB forderten den Rücktritt der RBB-Geschäftsleitung. Die anderen ARD-Häuser hatten zudem ihr Vertrauen in die Führung bei der Aufarbeitung der Vorwürfe gegen Schlesinger verloren.
Brandenburg führte weiterhin zur eigenen Aufgabe als Rechtsaufsicht aus, dass diese darauf beschränkt sei, den RBB bei Verletzungen des RBB-Staatsvertrags aufzufordern, die Rechtsverletzung zu beseitigen. In dem Staatsvertrag legen die Länder Brandenburg und Berlin den Rahmen für den öffentlich-rechtlichen Sender fest, sie nehmen aber mit Blick auf die verfassungsrechtlich geschützte Rundfunkfreiheit keinen Einfluss auf das Programm. Das liegt in der Hand des Senders selbst - es gilt dabei das Prinzip der Staatsferne./rin/DP/he