Thema heute: Mit dem Elektroauto Geld verdienen
Besitzer eines Elektroautos können seit diesem Jahr mit ihrem Fahrzeug ein paar hundert Euro nebenbei verdienen. E-Fahrzeuge setzen bei ihrem Betrieb keine CO2-Emissionen frei. Diese eingesparten Emissionen beim eigenen Fahrzeug lassen sich ganz unkompliziert durch die Treibhausgasminderungsquote gegen Cash verkaufen. Zudem sind diese Einnahmen für Privatpersonen vollkommen steuerfrei. Die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) erklärt diesen Handel.Was ist die Treibhausgasminderungsquote?Unternehmen, die fossile Energieträger in Umlauf bringen, wurden durch die Bundesregierung verpflichtet, ihre CO2-Emissionen zu senken. Sie haben eine Treibhausgasminderungsquote (abgekürzt THG-Quote) zu erfüllen. 2022 liegt die vorgegebene Quote bei sieben Prozent. Sie steigt kontinuierlich an und erreicht im Jahr 2030 schließlich 25 Prozent. Da es der Mineralölindustrie kaum gelingt, die CO2-Emissionen bei ihren eigenen Kraftstoffen Benzin und Diesel zu senken, müssen sie als Ausgleich Verschmutzungsrechte zukaufen, um die gesetzlich vorgegebene THG-Quote zu erfüllen. Unternehmen und Privatleute, die mit treibhausgasschonenden Kraftstoffen oder ganz treibhausgasfrei unterwegs sind, dürfen auf der anderen Seite ihre THG-Quoten verkaufen. So ist der Handel mit der THG-Quote entstanden. Und es ist ein Weg, wie die Mineralölkonzerne Strafzahlungen für jede nicht eingesparte Tonne CO2 vermeiden können.Wer kann mit der Prämie steuerfreies Geld verdienen?Jede Person, auf die ein E-Fahrzeug in Deutschland zugelassen ist, kann ihre THG-Quote ab sofort jährlich bis zum Jahr 2030 verkaufen. Dies gilt aber nur für vollelektrische Fahrzeuge und nicht für solche mit einem Hybridantrieb. Darunter fallen unter anderem E-PKWs, E-Busse, E-Transporter und E-Motorräder. Für zulassungsfreie E-Fahrräder und Pedelecs gibt es keine CO2-Prämie. Beim Besitz von mehreren Fahrzeugen darf pro Fahrzeug jedes Jahr eine eigene Prämie beantragt werden. Um die Prämie zu bekommen, reicht es aus, wenn das Fahrzeug einen Tag lang, auch noch Ende Dezember, zugelassen war. Diese Prämie muss laut Bundesfinanzministerium von Privatpersonen nicht versteuert werden. Es fallen auf diese Einnahmen daher weder Einkommensteuer noch Sozialversicherungsbeiträge an. Handelt es sich um ein Dienstfahrzeug, so ist der Arbeitgeber regelmäßig der Fahrzeughalter, dem die Prämie zusteht. Unternehmen müssen ihre Prämien bei Betriebsfahrzeugen allerdings versteuern.
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