Vaduz (ots) -
Die Regierung hat an ihrer letzten Sitzung den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Ausländergesetzes zur Verlängerung der bis Ende Jahr befristeten Regelung betreffend Covid-19-Tests im Rahmen von Weg- oder Ausweisungen zuhanden des Landtags verabschiedet.
Im Oktober 2021 hatte der Landtag eine dringliche Abänderung des Ausländergesetzes beschlossen, mit der die Möglichkeit geschaffen wurde, ausreisepflichtige Personen zur Durchführung eines Covid-19-Tests zu verpflichten bzw. diesen als letztes Mittel auch zwangsweise durchzusetzen, wenn dies von den Heimat- oder Herkunftsstaaten, den Transitstaaten, den zuständigen Dublin-Staaten oder den Transportunternehmen verlangt wird. Die entsprechende Regelung im Ausländergesetz wurde bis zum 31. Dezember 2022 befristet.
Da zahlreiche Heimat- und Herkunftsstaaten ausreisepflichtiger Personen, einige Dublin-Staaten sowie auch Fluggesellschaften weiterhin einen negativen Covid-19-Test für die Rückübernahme bzw. die Beförderung der weggewiesenen Personen verlangen bzw. bei einer Verschlechterung der Covid-19-Situation voraussichtlich wieder verlangen werden, soll die bestehende Regelung im Ausländergesetz bis zum 30. Juni 2024 verlängert werden.
Pressekontakt:
Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt
Alexandre Müller
T +423 236 63 16
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100894097
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Im Oktober 2021 hatte der Landtag eine dringliche Abänderung des Ausländergesetzes beschlossen, mit der die Möglichkeit geschaffen wurde, ausreisepflichtige Personen zur Durchführung eines Covid-19-Tests zu verpflichten bzw. diesen als letztes Mittel auch zwangsweise durchzusetzen, wenn dies von den Heimat- oder Herkunftsstaaten, den Transitstaaten, den zuständigen Dublin-Staaten oder den Transportunternehmen verlangt wird. Die entsprechende Regelung im Ausländergesetz wurde bis zum 31. Dezember 2022 befristet.
Da zahlreiche Heimat- und Herkunftsstaaten ausreisepflichtiger Personen, einige Dublin-Staaten sowie auch Fluggesellschaften weiterhin einen negativen Covid-19-Test für die Rückübernahme bzw. die Beförderung der weggewiesenen Personen verlangen bzw. bei einer Verschlechterung der Covid-19-Situation voraussichtlich wieder verlangen werden, soll die bestehende Regelung im Ausländergesetz bis zum 30. Juni 2024 verlängert werden.
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