Thema heute:
TÜV-Verband: Geld sparen mit dem E-Auto
Wer sich für ein Elektroauto entscheidet, kann viel Geld sparen. Denn die Bundesregierung fördert die Stromer mit verschiedenen Maßnahmen. Käuferinnen und Käufer erhalten bis Ende 2025 den "Umweltbonus" auf bestimmte Fahrzeugmodelle, eine Förderprämie, die vom Staat und von den Herstellern getragen wird.
Darüber hinaus sind neu zugelassene Wagen für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Aber auch während der normalen Nutzung kann man mit einem E-Auto Kosten senken. "E-Auto-Besitzer können vor allem beim Parken und Laden sparen", sagt man beim TÜV-Verband. "Leicht umzusetzende Tricks helfen bei der täglichen Nutzung und können ohne viel Aufwand angewendet werden."
Vorteile für E-Autos nutzen
In Deutschland gibt es seit 2015 das Elektromobilitätsgesetz (Emog). Mit dem Gesetz will der Staat die Elektromobilität fördern. Je nach Kommune gibt es unterschiedliche Vorteile beim Parken und Fahren. Neben kostenlosen Parkplätzen speziell für E-Autos können häufig auch Parkplätze genutzt werden, an denen sonst ein Parkticket gekauft werden müsste. Das Emog bringt auch Vorteile für E-Auto Fahrer im Straßenverkehr. Manche Städte erlauben E-Autos beispielsweise die Nutzung von Busspuren. Dadurch kann man an städtischen Staus vorbeifahren und Zeit sparen.
Clever aufladen
Im Gegensatz zum klassischen Tanken ist bei Ladesäulen für E-Autos das Bezahlen mit Bargeld nur selten möglich und auch Kreditkarten- oder EC-Kartenzahlungen werden erst ab 2023 verpflichtend eingeführt. Spontanes Laden ohne Ladekarte oder einen festen Vertrag ist deshalb häufig sehr teuer oder in manchen Fällen gar nicht erst möglich. Die vorhandenen Karten und Verträge gibt es mit oder ohne eine monatliche Grundgebühr. Bei einem Vertrag mit monatlicher Grundgebühr ist der Strom bei den Vertragspartnern günstiger. Die Kilowattstunde ist dann nicht viel teurer als die aus der hauseigenen Steckdose.
Viele Supermärkte, Discounter, Baumärkte oder Möbelhäuser bieten kostenlose Lademöglichkeiten für E-Autos auf ihren Kundenparkplätzen an. Generell sollten E-Autos nicht zu lange an kostenpflichtigen Ladestationen abgestellt werden. Denn nach einer gewissen Zeit fallen Blockiergebühren an. Die erlaubte Ladedauer ist mit Schildern gekennzeichnet. Wird diese Zeit überschritten, fallen pro Minute Gebühren an, die meistens bis zu einem bestimmten Betrag gedeckelt sind. Sollte der Akku nur 60 Prozent geladen sein, die erlaubte maximale Stehdauer aber erreicht sein, muss das Fahrzeug entfernt werden.
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