Berlin - In der Diskussion über eine Gaspreisbremse macht sich der Stadtwerkeverband VKU für einen fixen Rabatt pro Kilowattstunde stark. "Preisbremsen sollen dazu dienen Energiepreise bezahlbar zu halten. Unser Vorschlag ist ein fester Discount je verbrauchter Kilowattstunde. Das ist einfach für die Stadtwerke und kommunalen Versorger umzusetzen und kann damit schnell kommen", sagte eine Sprecherin des Verbandes Kommunaler Unternehmen dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".
Derzeit diskutieren Politiker und Ökonomen vor allem über einen subventionierten Preis für den Basisverbrauch und einem "Marktpreis" für den darüber hinausgehenden Verbrauch von Erdgas. Doch diese Lösung ist aus Sicht des mit deutlich höherem Aufwand in der praktischen Umsetzung verbunden.
Und: "Fragen der sozialen Gerechtigkeit bleiben offen." Eine vielfach genannte Regelung sieht vor, die Höhe des Basisverbrauchs anhand der Daten des Vorjahres zu berechnen. Auch hier sieht der VKU Fallstricke: "Bei der Bezugnahme auf frühere Verbräuche muss man vorsichtig sein. Sie kann je nach Ausgestaltung diejenigen benachteiligen, die zuvor schon sparsam mit Energie umgegangen sind und nun mit einem deutlich geringeren Kontingent zurechtkommen müssten", erläuterte die Sprecherin des Verbandes.
Hinzukämen mögliche Veränderungen innerhalb der Haushalte. Sobald zum Beispiel ein Kind geboren werde oder der Partner oder die Partnerin einziehe, schwinde die Aussagekraft des Vorjahresverbrauchs. Und bei Umzügen oder Erstbezug in einem Neubau müssten die kommunalen Unternehmen für gewöhnlich mit Schätzwerten operieren. Ob Härtefallregelungen - etwa für Familien mit geringem Einkommen, die in schlecht gedämmten Häusern wohnen - eingeführt werden müssten, lasse sich aktuell schwer einschätzen.
Die Sprecherin sagte: "Der VKU hat eindringlich für umfassende Entlastungen geworben: Hier hoffen wir, dass der angekündigte Abwehrschirm und die Sozialpolitik - auch die angekündigte Wohngeldreform - die richtige Wirkung entfalten". Beim Thema der Abwicklung der kurz vor ihrer Einführung gekippten Gasbeschaffungsumlage stünden Stadtwerke und kommunale Versorger nun vor der Herausforderung, "die Preise kurzfristig neu zu kalkulieren sowie hiernach die Preise und Abschlagszahlungen anzupassen". Die Verbandsprecherin geht davon aus, dass die wegen des Wegfalls der Umlage zu erwartenden Preissenkungen ohne Einhaltung Fristen und Formalien kurzfristig umgesetzt würden: "Kein Kunde muss die ursprünglich kalkulierten Mehrkosten wegen der Weitergabe der Gasbeschaffungsumlage bezahlen."
Derzeit diskutieren Politiker und Ökonomen vor allem über einen subventionierten Preis für den Basisverbrauch und einem "Marktpreis" für den darüber hinausgehenden Verbrauch von Erdgas. Doch diese Lösung ist aus Sicht des mit deutlich höherem Aufwand in der praktischen Umsetzung verbunden.
Und: "Fragen der sozialen Gerechtigkeit bleiben offen." Eine vielfach genannte Regelung sieht vor, die Höhe des Basisverbrauchs anhand der Daten des Vorjahres zu berechnen. Auch hier sieht der VKU Fallstricke: "Bei der Bezugnahme auf frühere Verbräuche muss man vorsichtig sein. Sie kann je nach Ausgestaltung diejenigen benachteiligen, die zuvor schon sparsam mit Energie umgegangen sind und nun mit einem deutlich geringeren Kontingent zurechtkommen müssten", erläuterte die Sprecherin des Verbandes.
Hinzukämen mögliche Veränderungen innerhalb der Haushalte. Sobald zum Beispiel ein Kind geboren werde oder der Partner oder die Partnerin einziehe, schwinde die Aussagekraft des Vorjahresverbrauchs. Und bei Umzügen oder Erstbezug in einem Neubau müssten die kommunalen Unternehmen für gewöhnlich mit Schätzwerten operieren. Ob Härtefallregelungen - etwa für Familien mit geringem Einkommen, die in schlecht gedämmten Häusern wohnen - eingeführt werden müssten, lasse sich aktuell schwer einschätzen.
Die Sprecherin sagte: "Der VKU hat eindringlich für umfassende Entlastungen geworben: Hier hoffen wir, dass der angekündigte Abwehrschirm und die Sozialpolitik - auch die angekündigte Wohngeldreform - die richtige Wirkung entfalten". Beim Thema der Abwicklung der kurz vor ihrer Einführung gekippten Gasbeschaffungsumlage stünden Stadtwerke und kommunale Versorger nun vor der Herausforderung, "die Preise kurzfristig neu zu kalkulieren sowie hiernach die Preise und Abschlagszahlungen anzupassen". Die Verbandsprecherin geht davon aus, dass die wegen des Wegfalls der Umlage zu erwartenden Preissenkungen ohne Einhaltung Fristen und Formalien kurzfristig umgesetzt würden: "Kein Kunde muss die ursprünglich kalkulierten Mehrkosten wegen der Weitergabe der Gasbeschaffungsumlage bezahlen."
© 2022 dts Nachrichtenagentur