Vaduz (ots) -
Die Regierung hat an ihrer letzten Sitzung den Bericht und Antrag betreffend die Schaffung eines Gesetzes über befristete Sofortmassnahmen im Spielbankenmarkt verabschiedet.
Trotz der hohen Spielbankendichte mit aktuell fünf tätigen Spielbanken scheint das Marktpotential in Liechtenstein sechs Jahre nach Inkrafttreten des revidierten Geldspielgesetzes noch nicht ausgeschöpft zu sein. Eine Prognose aus dem Jahr 2015 ging davon aus, dass das Marktpotential bei ein bis zwei Casinos liegt.
Aufgrund dieser Marktentwicklung hat die Regierung bereits verschiedene Massnahmen ergriffen, um die Eintrittshürden und Anforderungen für Spielbanken zu erhöhen. Weitere Massnahmen zur Begrenzung des Casino-Wachstums, wie die Erhöhung der Geldspielabgabe und der Austausch der Sperrlisten zwischen Liechtenstein und der Schweiz, sind in Planung. Solche Massnahmen können jedoch nicht kurzfristig umgesetzt werden. Zudem zeigt die Erfahrung, dass regulatorische Massnahmen erst zeitverzögert wirken. Die Regierung ist deshalb der Ansicht, dass ein Bewilligungsmoratorium erforderlich ist, um zusätzliche Massnahmen in Kraft zu setzen, deren Wirkung zu evaluieren und allfällige Korrekturen am Bewilligungssystem vorzunehmen. Das Bewilligungsmoratorium soll bis zum 31. Dezember 2025 befristet sein. Bereits hängige Gesuche sind davon nicht betroffen.
Pressekontakt:
Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100896023
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Trotz der hohen Spielbankendichte mit aktuell fünf tätigen Spielbanken scheint das Marktpotential in Liechtenstein sechs Jahre nach Inkrafttreten des revidierten Geldspielgesetzes noch nicht ausgeschöpft zu sein. Eine Prognose aus dem Jahr 2015 ging davon aus, dass das Marktpotential bei ein bis zwei Casinos liegt.
Aufgrund dieser Marktentwicklung hat die Regierung bereits verschiedene Massnahmen ergriffen, um die Eintrittshürden und Anforderungen für Spielbanken zu erhöhen. Weitere Massnahmen zur Begrenzung des Casino-Wachstums, wie die Erhöhung der Geldspielabgabe und der Austausch der Sperrlisten zwischen Liechtenstein und der Schweiz, sind in Planung. Solche Massnahmen können jedoch nicht kurzfristig umgesetzt werden. Zudem zeigt die Erfahrung, dass regulatorische Massnahmen erst zeitverzögert wirken. Die Regierung ist deshalb der Ansicht, dass ein Bewilligungsmoratorium erforderlich ist, um zusätzliche Massnahmen in Kraft zu setzen, deren Wirkung zu evaluieren und allfällige Korrekturen am Bewilligungssystem vorzunehmen. Das Bewilligungsmoratorium soll bis zum 31. Dezember 2025 befristet sein. Bereits hängige Gesuche sind davon nicht betroffen.
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