Berlin - Der sogenannte "Hanfverband" (DHV) kritisiert die am späten Dienstagabend bekannt gewordenen Eckpunkte zur Legalisierung von Cannabis aus dem Gesundheitsministerium. Die von der Bundesregierung skizzierten Grundzüge seien "nicht geeignet, den Schwarzmarkt zurückzudrängen", wie es in einer Erklärung am Mittwoch hieß.
Die geplante THC-Obergrenze von 15 Prozent schließe einen Großteil des aktuell existierenden Marktes für Haschisch aus. Konzentrate würden sogar komplett ausgeschlossen. Die THC-Grenze von 10 Prozent für Erwachsene bis 21 Jahren gehe "völlig an der Realität vorbei". Die vorgeschlagene Besitzobergrenze von 20 Gramm sei für Menschen im ländlichen Raum wenig praktikabel.
Der DHV befürchtet demnach weiterhin Polizeikontrollen und Strafverfahren für Personen, die mit geringfügig höheren Mengen angetroffen werden. "Es gibt ja auch keine Besitzobergrenze von einem Kasten Bier", sagte DHV-Geschäftsführer Georg Wurth. Die Begrenzung beim Eigenanbau auf zwei Pflanzen sei nicht realistisch und im internationalen Vergleich "beispiellos restriktiv". Malta habe den Anbau von vier Pflanzen erst vor Kurzem vollständig legalisiert.
Außerdem sei es üblich, nur die Zahl der weiblichen, blühenden Pflanzen zu begrenzen und darüber hinaus Stecklinge für die Nachzucht zu erlauben. Einige Details begrüßt der DHV aber auch ausdrücklich. Etwa die Herausnahme von Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz oder das geplante Werbeverbot. "Unter dem Strich wird es mit diesen Eckpunkten aber nicht gelingen, die Konsumenten vom Schwarzmarkt und in die Shops zu holen", sagte DHV-Chef Georg Wurth.
Damit werde auch der gewünschte Verbraucher- und Gesundheitsschutz scheitern. Der Deutsche Hanfverband ist formal ein Einzelunternehmen von Wurth, der seit Jahren erhebliche Lobbyarbeit zur Cannabis-Legalisierung betreibt.
Die geplante THC-Obergrenze von 15 Prozent schließe einen Großteil des aktuell existierenden Marktes für Haschisch aus. Konzentrate würden sogar komplett ausgeschlossen. Die THC-Grenze von 10 Prozent für Erwachsene bis 21 Jahren gehe "völlig an der Realität vorbei". Die vorgeschlagene Besitzobergrenze von 20 Gramm sei für Menschen im ländlichen Raum wenig praktikabel.
Der DHV befürchtet demnach weiterhin Polizeikontrollen und Strafverfahren für Personen, die mit geringfügig höheren Mengen angetroffen werden. "Es gibt ja auch keine Besitzobergrenze von einem Kasten Bier", sagte DHV-Geschäftsführer Georg Wurth. Die Begrenzung beim Eigenanbau auf zwei Pflanzen sei nicht realistisch und im internationalen Vergleich "beispiellos restriktiv". Malta habe den Anbau von vier Pflanzen erst vor Kurzem vollständig legalisiert.
Außerdem sei es üblich, nur die Zahl der weiblichen, blühenden Pflanzen zu begrenzen und darüber hinaus Stecklinge für die Nachzucht zu erlauben. Einige Details begrüßt der DHV aber auch ausdrücklich. Etwa die Herausnahme von Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz oder das geplante Werbeverbot. "Unter dem Strich wird es mit diesen Eckpunkten aber nicht gelingen, die Konsumenten vom Schwarzmarkt und in die Shops zu holen", sagte DHV-Chef Georg Wurth.
Damit werde auch der gewünschte Verbraucher- und Gesundheitsschutz scheitern. Der Deutsche Hanfverband ist formal ein Einzelunternehmen von Wurth, der seit Jahren erhebliche Lobbyarbeit zur Cannabis-Legalisierung betreibt.
© 2022 dts Nachrichtenagentur