Ein weit verbreiteter Formfehler in Leasing-Verträgen von Sixt Leasing hat dafür gesorgt, dass ein Nutzer der IG Widerruf seinen Vertrag erfolgreich widerrufen hat. Das LG München (Az. 22 O 2315/20) entschied, dass Sixt Leasing sämtliche gezahlten Leasing-Raten zuzüglich Zinsen erstatten muss. Unter dem Strich bekommt der Verbraucher also sogar mehr Geld zurück als er gezahlt hat - und hat das Fahrzeug über mehrere Jahre unentgeltlich genutzt. Der Kläger hatte in 2017 einen Kilometer-Leasing-Vertrag ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2022 Roland Klaus