Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) darf die Commerzbank in vielen Fällen keine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen, wenn der Kunde das Darlehen vorzeitig kündigt. Der BGH (Az.: XI ZR 320/20) hat eine Beschwerde der Commerzbank gegen ein entsprechendes Urteil des OLG Frankfurt zurückgewiesen. Hintergrund ist, dass die Commerzbank (genauso viele andere Kreditinstitute) in ihren Verträgen nicht ausreichend erklärt, wie sie die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet. In solchen Fällen, ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2022 Roland Klaus