Thema heute: Die Betriebsrente - eine weithin unterschätzte, doch sichere und lukrative Vorsorge für das Alter
Angesichts des demografischen Wandels sind Sorgen bezüglich der eigenen Altersvorsorge nicht ganz unberechtigt. Dabei gibt es mit der Betriebsrente eine ebenso lohnenswerte wie zuverlässige Möglichkeit, die finanzielle Situation im Ruhestand abzusichern.
Dr. Johannes Neder, unabhängiger Finanzberater und Spezialist im Bereich der Altersvorsorge, weist darauf hin, dass Arbeitnehmer einen grundsätzlichen Anspruch auf Betriebsrente haben. Inwiefern sich diese Art der Vorsorge lohnt, sei eine Frage der individuellen Umstände, so der Experte.Der Anspruch auf Betriebsrente ist gesetzlich garantiertDie Betriebsrente ist keine optionale Leistung, die Arbeitgeber nach eigenem Gusto gewähren oder versagen können. Vielmehr sind Unternehmen mit Angestellten per Gesetz dazu verpflichtet, Mitarbeitern den Zugang zu der Vorsorgeleistung anzubieten. Im jüngsten Reformerlass wurde beschlossen, dass Arbeitnehmer das Anrecht auf einen Zuschuss haben, der mindestens 15 Prozent beträgt. Oft wird dieser Betrag seitens der Unternehmen auf 20 Prozent erhöht. Zudem gewähren sie mit Auslaufen der 6-monatigen Probezeit meist einen weitaus höheren Zuschuss. Zusätzlich können Arbeitnehmer einen Teil der eigenen Einkünfte umwandeln und so die späteren Leistungen erhöhen. So kann da einiges zusammenkommen.Die Auszahlungsoption kann später entschieden werdenEin grundlegender Vorteil der Betriebsrente besteht darin, dass man sich beim Abschluss nicht für eine bestimmte Auszahlungsvariante entscheiden muss. Denn wer sieht schon Jahrzehnte in die Zukunft und weiß, was zu einem so fernen Zeitpunkt vonnöten sein wird? So kann man es bei Abschluss der Betriebsrente zunächst offenlassen, ob man früher in Rente gehen möchte und monatliche Auszahlungen in Anspruch nimmt oder aber den gesamten Betrag in einer Summe abruft.Betriebliche Altersvorsorge ist nicht auf einen Arbeitgeber beschränktWer eine betriebliche Altersvorsorge abschließt, sollte unbedingt daran denken, sie bei einem Arbeitgeberwechsel mitzunehmen. Fälschlicherweise gehen viele Arbeitnehmer davon aus, die Vorsorgeleistung sei auf den Arbeitgeber beschränkt, bei dem sie abgeschlossen wurde. Das ist nicht der Fall. Die betriebliche Altersvorsorge ist problemlos auf den nächsten Arbeitgeber übertragbar. Man muss nur daran denken, sich auch darum zu kümmern.Pluspunkt SicherheitIm Vergleich zu anderen Vorsorge- und Anlagemodellen punktet die Betriebsrente mit einer nahezu unschlagbaren Sicherheit, so Dr. Johannes Neder. Neben einer bemerkenswert hohen Rendite summieren sich die staatlichen Zuschüsse sowie jene seitens der Arbeitgeber im Laufe der Zeit auf hohe fünfstellige Beträge im oberen Bereich - selbstverständlich umso deutlicher, je früher man in die Betriebsrente einsteigt.
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