EQS-Ad-hoc: Commerzbank Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Sonstiges Heute hat Helmut Gottschalk den Vertretern der Anteilseigner im Präsidial- und Nominierungsausschuss seinen Entschluss mitgeteilt, nach der nächsten Hauptversammlung nicht mehr als Aufsichtsratsvorsitzender zur Verfügung zu stehen. Er hat zudem Herrn Dr. Weidmann als neues Aufsichtsratsmitglied vorgeschlagen, der im Falle seiner Wahl auch als Aufsichtsratsvorsitzender zur Verfügung steht. Die Vertreter der Anteilseigner im Präsidial- und Nominierungsausschuss haben den Vorschlag positiv aufgenommen und planen den Gremien der Bank zu empfehlen, Herrn Dr. Weidmann der Hauptversammlung am 31.05.2023 zur Wahl in den Aufsichtsrat der Bank vorzuschlagen. Es ist zudem geplant, ihn im Anschluss zum Vorsitzenden und damit zum Nachfolger von Helmut Gottschalk zu wählen.
Die Empfehlung von Herrn Dr. Weidmann zur Wahl in den Aufsichtsrat steht unter dem Vorbehalt einer Zustimmung zunächst des Präsidial- und Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats und sodann des Aufsichtsratsplenums.
Diese Mitteilung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen. Dabei handelt es sich um Aussagen, die keine Tatsachen der Vergangenheit beschreiben. Solche Aussagen in dieser Mitteilung betreffen unter anderem die erwartete zukünftige Geschäftsentwicklung der Commerzbank, erwartete Effizienzgewinne und Synergien, erwartete Wachstumsperspektiven und sonstige Chancen für eine Wertsteigerung der Commerzbank sowie die erwarteten zukünftigen finanziellen Ergebnisse, Restrukturierungsaufwendungen und sonstige Finanzentwicklungen und -angaben. Diese in die Zukunft gerichteten Aussagen basieren auf aktuellen Planungen, Erwartungen, Schätzungen und Prognosen des Vorstands. Sie sind von einer Reihe von Annahmen abhängig und unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Entwicklungen wesentlich von jenen abweichen, die durch diese in die Zukunft gerichteten Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Solche Faktoren sind etwa die Verfassung der Finanzmärkte in Deutschland, Europa, den USA und in anderen Regionen, in denen die Commerzbank einen erheblichen Teil ihrer Erträge erzielt und einen erheblichen Teil ihrer Vermögenswerte hält, die Preisentwicklung von Vermögenswerten und Entwicklung von Marktvolatilitäten, insbesondere aufgrund der andauernden europäischen Schuldenkrise, der mögliche Ausfall von Kreditnehmern oder Kontrahenten von Handelsgeschäften, die Umsetzung ihrer strategischen Initiativen zur Verbesserung des Geschäftsmodells, die Verlässlichkeit ihrer Grundsätze, Verfahren und Methoden zum Risikomanagement, Risiken aufgrund regulatorischer Änderungen sowie andere Risiken. In die Zukunft gerichtete Aussagen gelten deshalb nur an dem Tag, an dem sie gemacht werden. Die Commerzbank ist nicht verpflichtet, die in dieser Mitteilung enthaltenen, in die Zukunft gerichteten Aussagen auf den neuesten Stand zu bringen oder abzuändern, um Ereignisse oder Umstände zu reflektieren, die nach dem Datum dieser Mitteilung eintreten.
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