Wer über § 6b des EStG bestimmte Veräußerungsgewinne reinvestiert, kann von Steuerstundungen profitieren und sein Gesamtvermögen schonen. Wem sich keine Gelegenheit zur fristgerechten Reinvestition bietet, der kann auf §-6b-Fonds zurückgreifen.
Vereinfacht ausgedrückt besagt Paragraf 6b des Einkommenssteuergesetzes (EStG), dass steuerpflichtige Personen, die aus dem Verkauf eines bestimmten Wirtschaftsgutes - genauer: Grund und Boden, Aufwuchs inkl. Grund und Boden, Gebäude und Binnenschiffe - einen Gewinn erzielen, diesen auf den Kauf eines neuen Wirtschaftsgutes anrechnen können. Somit ist es möglich, den zu versteuernden Gewinn in der Jahresbilanz zu reduzieren. Wichtig zu wissen: Es handelt sich dabei jedoch lediglich um eine Steuerstundung - und nicht etwa eine Steuervermeidung.Den vollständigen Artikel lesen ...
Vereinfacht ausgedrückt besagt Paragraf 6b des Einkommenssteuergesetzes (EStG), dass steuerpflichtige Personen, die aus dem Verkauf eines bestimmten Wirtschaftsgutes - genauer: Grund und Boden, Aufwuchs inkl. Grund und Boden, Gebäude und Binnenschiffe - einen Gewinn erzielen, diesen auf den Kauf eines neuen Wirtschaftsgutes anrechnen können. Somit ist es möglich, den zu versteuernden Gewinn in der Jahresbilanz zu reduzieren. Wichtig zu wissen: Es handelt sich dabei jedoch lediglich um eine Steuerstundung - und nicht etwa eine Steuervermeidung.Den vollständigen Artikel lesen ...
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