Im aktuellen Zinsumfeld berechnen viele Banken die Vorfälligkeitsentschädigung falsch, wenn ein Kunde die finanzierte Immobilie vor Ablauf der Zinsbindung verkauft. Denn die stark gestiegenen Zinsen mindern den Anspruch der Bank auf eine Entschädigung - nicht selten entfällt der Vorfälligkeitszins sogar ganz. Doch nach unseren Erfahrungen "vergessen" die Kreditinstitute häufig, diesen Vorteil an den Kunden weiterzugeben. Sie rechnen noch auf Basis veralteter Zinsdaten oder aktualisieren eine vorläufige ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2023 Roland Klaus