Thema heute: Problemfall Grundsteuererklärung: Finanztip bietet Ausfüllhilfe
Ich nehme an, den meisten von Ihnen geht es wie mir. Es gibt Dinge, die schiebt man selbst dann auf den letzten Augenblick, wenn man kein Prokrastinierer ist! Das sind Menschen, die alles auf den letzten Drücker machen. Ich spreche von so nervigen Dingen wie der Steuererklärung! Aber dazu gibt es seit einiger Zeit eine Steigerung und die trägt den wunderschönen Namen: Grundsteuererklärung!
Während man die "normalen Steuererklärungen" in der Regel jährlich machen muss, ist die Grundsteuer irgendwann mal festsetzt worden und ändert sich nur bei Änderungen der Steuersätze. Dass nun neue Festsetzungen anstehen, haben wir dem Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung von 2018 zu verdanken. Die obersten Richter verlangten in ihrer Entscheidung auch eine Neuberechnung bis spätestens 2025 und anschließend eine regelmäßige Neuberechnung. Vielen Dank dafür, könnte man nun sagen, aber damit ist es leider nicht getan.Angeblich soll sich an den finanziellen Belastungen des Einzelnen übrigens nichts ändern. Das werden viele Betroffene ganz anders sehen, wenn SIE mehr zahlen müssen. Es wird wie immer Gewinner und Verlierer geben. Verlierer sind in erster Linie aber alle diejenigen, die diese Erklärung abgeben müssen. Da möglicherweise der Bau einer Mondrakete einfacher sein dürfte, als die komplexen Ausfüllvorschriften zu verstehen, die natürlich in den meisten Bundesländern auch noch voneinander abweichen, wurden trotz des Ursprungstermins am 31.Oktober 2022 von den Erklärungen für 36 Millionen Grundstücke bisher grade mal die Hälfte abgegeben. Neuer Termin: 31.Januar 2023. Viele überlegen, das einfach auszusitzen. Ich bezweifele übrigens, dass die Finanzämter überhaupt das Personal haben, das alles zeitnah zu bearbeiten, aber Deutschland wäre nicht Deutschland, wenn der Staat nicht sofort Zusatzeinkünfte wittern würde.Erfreulicherweise bietet Finanztip auf seiner Webseite eine sehr umfangreiche Ausfüllhilfe für die unterschiedlichen Bundesländer! Bei NICHTABGABE droht Steuerpflichtigen ein Säumniszuschlag, ebenfalls bei vorsätzlich falschen Angaben. Dieser Verspätungszuschlag beträgt je angefangenem Monat 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens 25 Euro. Bei zwei Monaten Verspätung wären das also mindestens 50 Euro. So kann man auch zu Mehreinnahmen kommen. Übrigens müssen auch Grundstücke gemeldet werden, deren Eigentümer man am 1. Januar 2022 war, selbst wenn diese am 02. Januar 2022 veräußert wurden.
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