Banken haben ein Anrecht auf eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung, wenn ein Kreditnehmer das Darlehen vor Ablauf der Zinsbindung zurückzahlt und das Kreditinstitut dadurch einen Zinsschaden erleidet. Dies gilt jedoch nach §502 BGB nur dann, wenn die Bank den Kunden im Kreditvertrag ausreichend über die Berechnungsmethode der Zinsentschädigung informiert. Dies ist jedoch häufig nicht der Fall, wie unsere Erfahrungen zeigen. Konsequenz: In vielen Fällen können Kreditnehmer eine gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2023 Roland Klaus