Banken haben ein Anrecht auf eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung, wenn ein Kreditnehmer das Darlehen vor Ablauf der Zinsbindung zurückzahlt und das Kreditinstitut dadurch einen Zinsschaden erleidet. Dies gilt jedoch nach §502 BGB nur dann, wenn die Bank den Kunden im Kreditvertrag ausreichend über die Berechnungsmethode der Zinsentschädigung informiert. Dies ist jedoch häufig nicht der Fall, wie unsere Erfahrungen zeigen. Konsequenz: In vielen Fällen können Kreditnehmer eine gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
Sie erhalten auf FinanzNachrichten.de kostenlose Realtime-Aktienkurse von und .
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen.
Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen,
bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen
Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu
verstehen sein kann.