Am 19. Januar 2023 hat die SINGULUS TECHNOLOGIES AG Widerspruch gegen den Prime Widerrufsbescheid vom 21. Dezember 2022 der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse erhoben. Bis zur Entscheidung über den Widerspruch bleibt die Zulassung zum Prime Standard bestehen.
Beschluss
SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Kahl
Widerruf der Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) von Amts wegen
Die Zulassung der Aktien der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, ISIN DE000A1681X5, Kahl zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) wird von Amts wegen widerrufen. Der Widerruf wird sechs Wochen nach der Veröffentlichung wirksam.
Die Zulassung zum regulierten Markt (General Standard) bleibt bestehen, so dass die Aufnahme des Handels (Einführung) der Aktien im regulierten Markt (General Standard) am 1. Februar 2023 erfolgt.
Die sofortige Vollziehung des Widerrufbescheids wird angeordnet.
Frankfurt am Main, 21. Dezember 2022
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
Beschluss
SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Kahl
Widerruf der Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) von Amts wegen
Die Zulassung der Aktien der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, ISIN DE000A1681X5, Kahl zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) wird von Amts wegen widerrufen. Der Widerruf wird sechs Wochen nach der Veröffentlichung wirksam.
Die Zulassung zum regulierten Markt (General Standard) bleibt bestehen, so dass die Aufnahme des Handels (Einführung) der Aktien im regulierten Markt (General Standard) am 1. Februar 2023 erfolgt.
Die sofortige Vollziehung des Widerrufbescheids wird angeordnet.
Frankfurt am Main, 21. Dezember 2022
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
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