
Beschluss
SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Kahl
Widerruf der Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) von Amts wegen
Die Zulassung der Aktien der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, ISIN DE000A1681X5, Kahl zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) wird von Amts wegen widerrufen. Der Widerruf wird sechs Wochen nach der Veröffentlichung wirksam.
Die Zulassung zum regulierten Markt (General Standard) bleibt bestehen, so dass die Aufnahme des Handels (Einführung) der Aktien im regulierten Markt (General Standard) am 1. Februar 2023 erfolgt.
Die sofortige Vollziehung des Widerrufbescheids wird angeordnet.
Frankfurt am Main, 21. Dezember 2022
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
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