Vorab: Noch liegt zu dem Urteil keine Begründung vor. Daher kennen wir die Einzelheiten zu dem Fall noch nicht. Aus der vorliegenden Presseerklärung des BGH lassen sich jedoch bereits einige Rückschlüsse ziehen. Das Wichtigste: Das Urteil dürfte sich nur auf einen kleinen Teil der Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, Basis-Renten und Rürup-Renten beziehen, die von Kunden widerrufen wurden. Wir können daher sagen, dass der Widerrufsjoker nicht tot ist! Lediglich in Einzelfällen dürften sich ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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