Die meisten Auto-Leasing-Verträge von Sixt aus dem Zeitraum 2016 bis 2020 weisen schwerwiegende Formfehler auf. Das haben inzwischen mehrere Gerichte bestätigt (z.B. OLG München, Az. 32 U 7119/19). Die Folge ist, dass Kunden ihren Vertrag auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen können. Sie haben dann Anspruch auf die Rückzahlung sämtlicher Raten, die seit Beginn des Vertrags an Sixt Leasing gezahlt worden sind. Das gilt auch für Verträge, die bereits ausgelaufen sind! Lassen Sie hier Ihren Vertrag ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2023 Roland Klaus