Jetzt geht es los! Knapp drei Jahre nach der Pleite des Zahlungsdienstleisters Wirecard beginnt das Schadensersatz-Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gegen die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY). Das Landgericht München I hat einen Privatanleger zum sogenannten Musterkläger ernannt. Anhand dieses Falls wird das Gericht darüber entscheiden, ob Anleger, die in Aktien, Anleihen und Derivaten von Wirecard investiert haben, Anspruch auf Schadensersatz durch ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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