Leipzig - Der russische Energiekonzern Rosneft muss die Treuhandverwaltung über sein deutsches Geschäft dulden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Dienstag entschieden.
Das Bundeswirtschaftsministerium hatte am 16. September des vergangenen Jahres die beiden deutschen Tochterfirmen Rosneft Deutschland und RN Refining & Marketing sowie deren Anteile an den Raffinerien PCK in Schwedt unter Treuhandverwaltung der Bundesnetzagentur gestellt. Dagegen hatte der russische Mutterkonzern geklagt. Bei dem Vorgang hatte sich das Ministerium auf das Energiesicherungsgesetz berufen. Ferner wurde angeführt, man wolle verhindern, dass "Dienstleistungen gegenüber den Unternehmen mit Verbindungen zu Russland" abgelehnt würden.
Die Klägerseite hatte den Abzug von Kapital bestritten.
Das Bundeswirtschaftsministerium hatte am 16. September des vergangenen Jahres die beiden deutschen Tochterfirmen Rosneft Deutschland und RN Refining & Marketing sowie deren Anteile an den Raffinerien PCK in Schwedt unter Treuhandverwaltung der Bundesnetzagentur gestellt. Dagegen hatte der russische Mutterkonzern geklagt. Bei dem Vorgang hatte sich das Ministerium auf das Energiesicherungsgesetz berufen. Ferner wurde angeführt, man wolle verhindern, dass "Dienstleistungen gegenüber den Unternehmen mit Verbindungen zu Russland" abgelehnt würden.
Die Klägerseite hatte den Abzug von Kapital bestritten.
© 2023 dts Nachrichtenagentur