Seit dem 1. Januar gilt in Deutschland das sogenannte Lieferkettengesetz. Als Zulieferer größerer Firmen sind davon auch viele Mittelständler betroffen. Das stellt vor allem kleinere Unternehmen vor ungeahnte Herausforderungen.
Von Holger C. Hinz Zum Jahreswechsel ist in Deutschland das sogenannte Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz LkSG oder einfach Lieferkettengesetz, in Kraft getreten. Es verpflichtet Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten dazu, die Einhaltung von Menschenrechten und Arbeitsstandards bei ihren direkten Zulieferern zu überprüfen. Bei nicht geahndeten Verstößen drohen Bußgelder in Millionenhöhe - vom Reputationsschaden in der Öffentlichkeit ganz zu schweigen.
Trotz der jahrelangen Diskussion um das Gesetz, scheint ein Großteil der Betroffenen nicht auf die Umsetzung vorbereitet zu sein. Gerade Mittelständler zeigen sich regelrecht ...Den vollständigen Artikel lesen ...
Von Holger C. Hinz Zum Jahreswechsel ist in Deutschland das sogenannte Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz LkSG oder einfach Lieferkettengesetz, in Kraft getreten. Es verpflichtet Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten dazu, die Einhaltung von Menschenrechten und Arbeitsstandards bei ihren direkten Zulieferern zu überprüfen. Bei nicht geahndeten Verstößen drohen Bußgelder in Millionenhöhe - vom Reputationsschaden in der Öffentlichkeit ganz zu schweigen.
Trotz der jahrelangen Diskussion um das Gesetz, scheint ein Großteil der Betroffenen nicht auf die Umsetzung vorbereitet zu sein. Gerade Mittelständler zeigen sich regelrecht ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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