
Deutschland sei dann verpflichtet, Putin, wenn er deutsches Territorium betrete, zu inhaftieren und an den IStGH zu übergeben, so Buschmann weiter. In der letzten Woche war bekannt geworden, dass der in Den Haag ansässige Internationale Strafgerichtshof (IStGH) Putin anklagen will, allerdings nicht wegen des militärischen Angriffs auf die Ukraine, sondern wegen der mutmaßlichen Deportation ukrainischer Kinder, was laut Völkerrecht als Kriegsverbrechen gilt.
© 2023 dts Nachrichtenagentur