Berlin - Nach zahlreichen Gerichtsurteilen gegen die Vorratsdatenspeicherung fordert die Union die Ampel-Koalition dazu auf, dazu einen neuen Gesetzentwurf vorzulegen. "Die Ermittler benötigen eine Speicherung von IP-Adressen", sagte Günter Krings, rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, der "Rheinischen Post" (Mittwoch).
Andernfalls ließen sich viele schwere Straftaten nicht aufklären. "Die Behauptung, hierin läge eine umfassende Überwachung, ist ebenso polemisch wie sachlich falsch, denn IP-Adressen sind lediglich Bestandsdaten, die eine einmalige Personenzuordnung ermöglichen", sagte er. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte im Herbst 2022 eine Alternative für den Kampf gegen schwere Straftaten vorgelegt, das sogenannte "Quick Freeze"-Verfahren. Krings hält dieses für nicht tauglich.
"Ein Einfrieren von IP-Adressdaten hilft unseren Ermittlern so gut wie nicht weiter. Daten, die nicht mehr vorhanden sind, können nicht mehr eingefroren werden. Abscheuliche Bild- und Videodateien missbrauchter Kinder könnten so weiter ungestraft verbreitet werden", sagte Krings. Der Europäische Gerichtshof hatte 2022 geurteilt, dass nur bei einer besonderen Gefährdungslage eine räumlich und zeitliche begrenzte Speicherung möglich wäre, und damit das bisherige Gesetz gekippt.
Die Maßnahme stelle einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte dar.
Andernfalls ließen sich viele schwere Straftaten nicht aufklären. "Die Behauptung, hierin läge eine umfassende Überwachung, ist ebenso polemisch wie sachlich falsch, denn IP-Adressen sind lediglich Bestandsdaten, die eine einmalige Personenzuordnung ermöglichen", sagte er. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte im Herbst 2022 eine Alternative für den Kampf gegen schwere Straftaten vorgelegt, das sogenannte "Quick Freeze"-Verfahren. Krings hält dieses für nicht tauglich.
"Ein Einfrieren von IP-Adressdaten hilft unseren Ermittlern so gut wie nicht weiter. Daten, die nicht mehr vorhanden sind, können nicht mehr eingefroren werden. Abscheuliche Bild- und Videodateien missbrauchter Kinder könnten so weiter ungestraft verbreitet werden", sagte Krings. Der Europäische Gerichtshof hatte 2022 geurteilt, dass nur bei einer besonderen Gefährdungslage eine räumlich und zeitliche begrenzte Speicherung möglich wäre, und damit das bisherige Gesetz gekippt.
Die Maßnahme stelle einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte dar.
© 2023 dts Nachrichtenagentur