Berlin - Bundesinnenministerin Nancy Faeser dringt nach ihren Gesprächen mit der US-Regierung auf einen deutlich verbesserten Abgleich von IP-Adressen mit Daten aus den USA, für den die sogenannte "Vorratsdatenspeicherung" nötig ist. "Für mich ist einer der wichtigsten Bereiche Gewalt gegen Kinder, insbesondere sexualisierte Gewalt gegen Kinder. Da will ich schärfer vorgehen", sagte Faeser am Mittwochabend in Washington dem TV-Sender "Welt".
Deutschland bekomme "ganz viele Daten aus den USA", die mit den IP-Adressen von Internetnutzer hier abgeglichen werden müssten, um die Täter identifizieren zu können. Das Problem sei aber, dass die Provider, die diese Daten vorhalten, in Deutschland "immer kürzer speichern". Deswegen gebe es Probleme, an diese Daten heranzukommen.
Die Ministerin sagte, dass sie mit der FDP in dieser Frage in einer guten Diskussion sei. Ihre Gespräche in Washington hätten aber weitere Argumente dafür erbracht, "dass wir diesen Abgleich hinbekommen müssen in Deutschland, damit wir wissen: Wer sind die Täter?", sagte Faeser. Der Europäische Gerichtshof hatte 2022 geurteilt, dass nur bei einer besonderen Gefährdungslage eine räumlich und zeitliche begrenzte Speicherung von IP-Adressen möglich wäre, und damit das bisherige Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gekippt. Die Maßnahme stelle einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte dar.
Deutschland bekomme "ganz viele Daten aus den USA", die mit den IP-Adressen von Internetnutzer hier abgeglichen werden müssten, um die Täter identifizieren zu können. Das Problem sei aber, dass die Provider, die diese Daten vorhalten, in Deutschland "immer kürzer speichern". Deswegen gebe es Probleme, an diese Daten heranzukommen.
Die Ministerin sagte, dass sie mit der FDP in dieser Frage in einer guten Diskussion sei. Ihre Gespräche in Washington hätten aber weitere Argumente dafür erbracht, "dass wir diesen Abgleich hinbekommen müssen in Deutschland, damit wir wissen: Wer sind die Täter?", sagte Faeser. Der Europäische Gerichtshof hatte 2022 geurteilt, dass nur bei einer besonderen Gefährdungslage eine räumlich und zeitliche begrenzte Speicherung von IP-Adressen möglich wäre, und damit das bisherige Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gekippt. Die Maßnahme stelle einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte dar.
© 2023 dts Nachrichtenagentur