Ob Bausparkunden ihre in der Ansparphase gezahlten Gebühren vollständig zurückverlangen können, ist trotz eines verbraucherfreundlichen Urteils umstritten Von Stefan Rullkötter Leser fragen - die Redaktion antwortetBausparkassenkunden haben nach einem neuen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) Anspruch auf Rückzahlung zu Unrecht gezahlter Gebühren (Az. XI ZR 551/21). Ich habe die mir entstandenen Kosten als Wüstenrot-Kunde für den Zeitraum 2011 bis ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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