Berlin - Im Zusammenhang mit Gewaltkriminalität mit Messern als Tatwaffe hat sich der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Holger Münch, für Waffenverbotszonen an Bahnhöfen oder in Innenstädten ausgesprochen. "Ein Messer kann bei Angriffen schwere und auch tödliche Verletzungen herbeiführen, und ist zugleich einfach verfügbar, in der Küche, im Supermarkt", sagte Münch den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstagausgaben).
Man könne als Staat nicht jedes Messer verbieten, aber viele Städte würden Waffenverbotszonen in kritischen Bereichen einrichten, "in denen die Polizei offensiv kontrollieren kann". "Dieser Ansatz der Verbotszonen in Innenstädten oder an Bahnhöfen ist durchaus sinnvoll." Während laut Münch bei rund einem halben Prozent der Gewaltdelikte eine Schusswaffe zum Einsatz kommt, seien Messer bei gefährlichen und schweren Körperverletzungen aktuell in 5,6 Prozent der Fälle Tatwaffe, bei Raubdelikten in elf Prozent der Fälle. Zugleich zeigte sich der BKA-Chef offen für weitere Verschärfungen im Waffenrecht.
"Das derzeitige Waffenrecht enthält bereits zahlreiche Regelungen, die den Umgang mit Schusswaffen einschränken." So müsse jede Privatperson, die eine Waffe erwerben möchte, unter anderem ein entsprechendes Bedürfnis nachweisen, sagte Münch. Beispiele in der jüngeren Vergangenheit hätten aber gezeigt, dass bereits der Einsatz einer einzelnen Waffe viele Opfer zur Folge haben könne. Daher halte er weitere sinnvolle Beschränkungen für begrüßenswert.
"Unabhängig davon richten die nationalen und internationalen Strafverfolgungsbehörden aktuell einen Fokus darauf, die Verfügbarkeit von illegalen Waffen einzuschränken", so der BKA-Präsident.
Man könne als Staat nicht jedes Messer verbieten, aber viele Städte würden Waffenverbotszonen in kritischen Bereichen einrichten, "in denen die Polizei offensiv kontrollieren kann". "Dieser Ansatz der Verbotszonen in Innenstädten oder an Bahnhöfen ist durchaus sinnvoll." Während laut Münch bei rund einem halben Prozent der Gewaltdelikte eine Schusswaffe zum Einsatz kommt, seien Messer bei gefährlichen und schweren Körperverletzungen aktuell in 5,6 Prozent der Fälle Tatwaffe, bei Raubdelikten in elf Prozent der Fälle. Zugleich zeigte sich der BKA-Chef offen für weitere Verschärfungen im Waffenrecht.
"Das derzeitige Waffenrecht enthält bereits zahlreiche Regelungen, die den Umgang mit Schusswaffen einschränken." So müsse jede Privatperson, die eine Waffe erwerben möchte, unter anderem ein entsprechendes Bedürfnis nachweisen, sagte Münch. Beispiele in der jüngeren Vergangenheit hätten aber gezeigt, dass bereits der Einsatz einer einzelnen Waffe viele Opfer zur Folge haben könne. Daher halte er weitere sinnvolle Beschränkungen für begrüßenswert.
"Unabhängig davon richten die nationalen und internationalen Strafverfolgungsbehörden aktuell einen Fokus darauf, die Verfügbarkeit von illegalen Waffen einzuschränken", so der BKA-Präsident.
© 2023 dts Nachrichtenagentur