In einem aktuellen Urteil (Az. I ZR 28/22) bezeichnen die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) die Widerrufsbelehrung im Maklervertrag einer Tochtergesellschaft der bayerischen Sparkassen als "widersprüchlich" und "unklar" und somit fehlerhaft. Der Kunde kann die Beauftragung des Immobilienmaklers somit widerrufen und sein Geld zurückfordern, obwohl er die vermittelte Immobilie gekauft hat. Ein Urteil, das auch außerhalb Bayerns Folgen haben könnte. Lassen Sie hier kostenlos prüfen, ob Sie von dem ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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