In seinem Urteil (I ZR 113/22) erklärt der BGH die von vielen Immobilienmaklern verlangte Reservierungsgebühr für unzulässig. Diese Gebühr wird dann verlangt, wenn Interessenten eine Immobilie exklusiv für sich reserviert haben wollen und damit verhindern wollen, dass diese weiteren Interessenten präsentiert werden kann. Das BGH-Urteil bezieht sich dabei auf den Sachverhalt, dass der Kauf der Immobilie trotz Reservierung nicht zustande kommt und der Makler die Reservierungsgebühr einbehält. An diesem ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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