TORONTO, ON--(18. Mai 2023) / IRW-Press / dynaCERT Inc. (TSX: DYA) (OTCQX: DYFSF) (FWB: DMJ) ("dynaCERT" oder das "Unternehmen") freut sich bekannt zu geben, dass das Board of Directors eine geänderte und neu gefasste allgemeine Unternehmensatzung (Satzung Nr. 1), die den allgemeinen Geschäftsverkehr regelt, sowie eine Geschäftsordnung (Satzung Nr. 2), die die Nominierung von Board-Mitgliedern regelt, verabschiedet hat. Die Satzungen Nr. 1 und Nr. 2 treten sofort in Kraft und haben Gültigkeit, bis sie von den Aktionären auf der bevorstehenden ordentlichen und außerordentlichen Aktionärsversammlung der Aktionäre bestätigt, in geänderter Form bestätigt oder abgelehnt werden.
Kopien der Satzung Nr. 1 und der Satzung Nr. 2 wurden bei SEDAR hinterlegt und sind unter dem Unternehmensprofil auf www.sedar.com verfügbar. Kopien werden auch auf der Website des Unternehmens veröffentlicht.
Ordentliche und außerordentliche Aktionärsversammlung
Die bevorstehende ordentliche und außerordentliche Aktionärsversammlung ist für den 29. Juni 2023 um 11:00 Uhr Eastern Time in der Alliance Banquet Hall, 501 Alliance Avenue, Toronto, Ontario, Kanada M6N 2J1 (die "ordentliche und außerordentliche Aktionärsversammlung") anberaumt.
Allgemeine Unternehmenssatzung
Die bisherige allgemeine Unternehmenssatzung des Unternehmens wurde aus der Fusion von Dynamic Fuel Systems Inc. (dem Vorgängerunternehmen von dynaCERT) und Chancellor Enterprises Holdings Inc. am 1. Januar 2004 übernommen. In Anbetracht der Veränderungen in der Unternehmens- und Managementstruktur des Unternehmens sind bestimmte Änderungen gerechtfertigt, damit die Satzung dem Tagesgeschäft und der Unternehmensverwaltung des Unternehmens besser Rechnung trägt. Die allgemeine Unternehmenssatzung muss von der Mehrheit der auf der ordentlichen und außerordentlichen Aktionärsversammlung abgegebenen Stimmen genehmigt werden, um von den Aktionären ordnungsgemäß genehmigt und ratifiziert zu werden.
Geschäftsordnung
Die Geschäftsordnung legt einen Rahmen für die Vorankündigung von Nominierungen von Board-Mitgliedern durch Aktionäre des Unternehmens fest. In der Geschäftsordnung sind unter anderem die Fristen festgehalten, innerhalb derer die Aktionäre des Unternehmens vor einer ordentlichen oder außerordentlichen Aktionärsversammlung, auf der Board-Mitgliedern gewählt werden sollen, eine Mitteilung über die Nominierung von Mitgliedern vorlegen müssen. Außerdem sind darin die Informationen aufgeführt, die ein Aktionär in eine derartige Mitteilung aufnehmen muss, sowie die Form, in der der Aktionär diese Mitteilung vorlegen muss, damit sie der Schriftform entspricht. Die Geschäftsordnung soll einen geordneten und effizienten Ablauf der Aktionärsversammlung ermöglichen. Die Gechäftsordnung muss von einer Mehrheit der auf der ordentlichen und außerordentlichen Aktionärsversammlung abgegebenen Stimmen genehmigt werden, um von den Aktionären ordnungsgemäß genehmigt und ratifiziert zu werden.
Über dynaCERT Inc.
dynaCERT Inc. produziert und vertreibt eine Technologie zur Reduktion von CO2-Emissionen, zusammen mit der firmeneigenen HydraLytica-Telematik, einem Mittel zur Überwachung des Kraftstoffverbrauchs und zur Berechnung von THG-Emissionseinsparungen, das für die Verfolgung möglicher zukünftiger Kohlenstoffgutschriften für die Verwendung mit Verbrennungsmotoren entwickelt wurde. Im Rahmen der international immer wichtiger werdenden Wasserstoffwirtschaft erzeugen wir mit unserer patentierten Technologie anhand eines einzigartigen Elektrolysesystems nach Bedarf Wasserstoff und Sauerstoff. Diese Gase werden über die Luftzufuhr eingebracht, um die Verbrennung zu optimieren, was nachweislich zu einem geringeren CO2-Ausstoß und einem verbesserten Brennstoffwirkungsgrad beiträgt. Unsere Technologie ist mit vielen Arten und Größen von Dieselmotoren kompatibel, wie sie in PKWs, Kühlanhängern, bei Bauarbeiten im Gelände, in der Stromerzeugung, in Bergbau- und Forstmaschinen zum Einsatz kommen. Website: www.dynaCERT.com.
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Abgesehen von Aussagen zu historischen Tatsachen enthält diese Pressemitteilung bestimmte "zukunftsgerichtete Informationen" im Sinne der einschlägigen Wertpapiergesetze. Zukunftsgerichtete Informationen erkennt man häufig anhand von Begriffen wie "planen", "erwarten", "prognostizieren", "beabsichtigen", "glauben", "vorhersehen", "schätzen" und an anderen ähnlichen Wörtern oder Aussagen darüber, dass bestimmte Ereignisse oder Bedingungen eintreten "können" oder "werden". Obwohl wir davon ausgehen, dass die Erwartungen, die in diesen zukunftsgerichteten Informationen enthalten sind, auf vernünftigen Annahmen beruhen, kann allerdings keine Gewähr übernommen werden, dass sich diese Erwartungen auch als richtig erweisen. Wir können zukünftige Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge nicht garantieren. Es kann daher nicht bestätigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse zur Gänze oder auch nur zum Teil den Ergebnissen entsprechen, die in den zukunftsgerichteten Informationen enthalten sind.
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Für das Board:
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Jim Payne, CEO & President
dynaCERT Inc.
#101 - 501 Alliance Avenue
Toronto, Ontario M6N 2J1
+1 (416) 766-9691 x 2
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+1 (416) 766-9691 x 1
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