Halle/MZ (ots) -
Die Vorbereitung auf den "Tag X" geht in einem Punkt zu weit: Die Stadt Leipzig schränkt vorsorglich am Samstag und am Sonntag das Versammlungsrecht ein, um mögliche Ausschreitungen von vornherein zu unterbinden. Demonstrationen mit Bezug zum Prozess und den Angeklagten sind schlicht untersagt, es sei denn, sie wurden bis Mittwoch um Mitternacht angemeldet. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wird damit empfindlich beschnitten. Und es werden auch diejenigen unter Gewalt-Generalverdacht gestellt, die friedlich gegen das Urteil protestieren oder ihre Solidarität mit Lina E. und Co. bekunden wollen - das kann man falsch finden, es muss aber erlaubt sein. Davon abgesehen: Randalierer werden sich von einem Demo-Verbot ohnehin nicht beeindrucken lassen.
Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Marc Rath
Telefon: 0345 565 4200
marc.rath@mz.de
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Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/47409/5523230
Die Vorbereitung auf den "Tag X" geht in einem Punkt zu weit: Die Stadt Leipzig schränkt vorsorglich am Samstag und am Sonntag das Versammlungsrecht ein, um mögliche Ausschreitungen von vornherein zu unterbinden. Demonstrationen mit Bezug zum Prozess und den Angeklagten sind schlicht untersagt, es sei denn, sie wurden bis Mittwoch um Mitternacht angemeldet. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wird damit empfindlich beschnitten. Und es werden auch diejenigen unter Gewalt-Generalverdacht gestellt, die friedlich gegen das Urteil protestieren oder ihre Solidarität mit Lina E. und Co. bekunden wollen - das kann man falsch finden, es muss aber erlaubt sein. Davon abgesehen: Randalierer werden sich von einem Demo-Verbot ohnehin nicht beeindrucken lassen.
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