MONTABAUR (dpa-AFX) - Der Telekommunikationskonzernen 1&1 will trotz des Verzugs beim Ausbau des eigenen Mobilfunknetzes die langfristigen Vorgaben der Bundesnetzagentur erfüllen. So hatte die United-Internet-Tochter Ende 2022 statt 1000 eigenen 5G-Antennenstandorten nur 5 in Betrieb. Auch im neuen Jahr verlief der weitere Netzausbau bislang schleppend. "Aber die Baukapazitäten wachsen und wenn es läuft, wie von unseren Ausbaupartnern vertraglich zugesichert, dann werden wir in den nächsten Jahren jeweils 3000 Standorte fertigstellen", sagte 1&1-Chef und United-Internet-Hauptaktionär Ralph Dommermuth der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Montag). Damit würden auch die langfristigen Vorgaben der Bundesnetzagentur erfüllt.
Aktuell streitet 1&1 mit dem Telekomkonzern Vodafone wegen des schleppenden Netzaufbaus. Erst in der vergangenen Woche hatte sich auch das Bundeskartellamt in den Fall eingeschaltet. Die Bonner Behörde teilte mit, ein Missbrauchsverfahren eingeleitet zu haben. Nun wird geprüft, ob es eine kartellrechtswidrige Behinderung durch Vodafone gab. Damit reagieren Deutschlands oberste Wettbewerbshüter auf eine Beschwerde von 1&1 vom Februar. Man werde sich "genau ansehen, ob es gute Gründe für die Verzögerung bei der Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 gibt", sagte Kartellamtschef Andreas Mundt.
Der Jurist bezieht sich hierbei auf den trägen Netzausbau durch 1&1, das 2019 erstmals eigenes Mobilfunkspektrum ersteigert hatte und die Frequenzen für sein eigenes Netz nutzen will. Damit bekommen die bisherigen Netzbetreiber Deutsche Telekom , Vodafone und Telefónica (O2) Konkurrenz.
Woran lag das? Bei der Beantwortung dieser Frage zeigte 1&1 auf seinen Vertragspartner Vantage Towers , der den größten Teil der Masten und Dachstandorte bauen sollte, damit 1&1 dort seine Antennen installieren konnte. Vodafone hält zusammen mit Finanzinvestoren knapp 90 Prozent an seiner ehemaligen Funkturmsparte, die 2021 als Vantage Towers an die Börse gebracht worden war. Vantage Towers und Vodafone wiesen beide den Vorwurf der Behinderung zurück./mis/wdw