In der Bundesförderung für Energieberatungen für Wohngebäude (EBW) erfolgt die Antragstellung ab Juli direkt durch den Beratungsempfänger. Das Zulassungsverfahren für Energieberaterinnen und Energieberater geht auf die Dena über. Ab dem 1. Juli 2023 gilt in der Bundesförderung für Energieberatungen für Wohngebäude (EBW) eine neue Förderrichtlinie. In Förderverfahren werden ab Juli die Zuschüsse direkt an die Beratungsempfänger ausgezahlt. Diese stellen den Förderantrag und erhalten den Zuwendungsbescheid ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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