Die Bundesnetzagentur hält an Plänen fest, dass bei einer drohenden Netzüberlastung der Strombezug etwa zum Laden eines E-Autos vorübergehend gedrosselt werden darf. "Wir gehen davon aus, dass Eingriffe des Netzbetreibers die zwingende Ausnahme bleiben", sagte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetza...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2023 Deutsche Wirtschafts Nachrichten