DJ Vereinfachtes Verfahren bei Exportkreditgarantien für die Ukraine
Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones)--Bei der Übernahme von Exportkreditgarantien für die Ukraine findet auf ab sofort eine regelbasierte pauschale Prüfung Anwendung. Diese trete an die Stelle einer strengen Einzelfallprüfung und der Erfordernis von Banksicherheiten, erklärte das Wirtschaftsministerium. Die Übernahme einer Sammeldeckung sei damit ab sofort auch ohne Banksicherheit möglich, sofern die risikomäßige Vertretbarkeit gegeben sei. Sammeldeckungen würden häufig von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Anspruch genommen, sodass die Umstellung des Verfahrens eine deutliche Erleichterung darstelle. Dies leiste einen Beitrag zur Wiederbelebung des Wirtschaftsverkehrs zwischen der Ukraine und Deutschland und trage so zur wirtschaftlichen Erholung des Landes bei.
"Wir intensivieren die wirtschaftlichen Beziehungen zur Ukraine auf drei Feldern", sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Zunächst unterstütze man das Land dabei, seine Infrastruktur zu sichern und auszubauen, insbesondere die Energieversorgung. Gleichzeitig halte man die deutschen Unternehmen dazu an, den Warenhandel mit der Ukraine zu verbreitern, und stelle ihnen dafür Investitions- und Exportkreditgarantien zur Verfügung. "Die jetzt beschlossenen vereinfachten Verfahren werden hier vieles beschleunigen", zeigte sich Habeck überzeugt. Drittens arbeite man mit der Ukraine und den Verbündeten an einer wirtschaftlichen Perspektive nach dem Krieg.
Die Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Ukraine und Deutschland seien vielfältig, etwa im Handel mit landwirtschaftlichen Produkten und bei Investitionen deutscher Unternehmen in der Ukraine. Direktinvestitionen könnten weiterhin über die Garantien des Bundes abgesichert werden. Mit dem Beschluss der Bundesregierung zu den Exportkreditgarantien für die Ukraine würden die staatlichen Absicherungsmöglichkeiten nun erweitert.
Konkret wird laut einem Beschluss des sogenannten Interministeriellen Ausschusses der Bundesregierung zur Unterstützung der exportorientierten kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) die spezielle Regelung für Sammeldeckungen aufgehoben, nach der Deckungsschutz nur unter der Voraussetzung von Banksicherheiten gewährt wurde. Künftig sind demnach neue Sammeldeckungen auch ohne Banksicherheiten möglich, sofern die risikomäßige Vertretbarkeit gegeben ist. Auch Einzeldeckungen mit dem privaten Sektor sind ab jetzt laut Wirtschaftsministerium ohne Banksicherheiten möglich. Das gelte sowohl für Bestands- als auch Neukunden entsprechend der Bonitätsprüfung.
Deckungen für Geschäfte mit dem öffentlichen Sektor könnten nach Einzelfallprüfung mit einer Garantie des ukrainischen Finanzministeriums oder der ukrainischen Zentralbank übernommen werden. Nachdem die Ukrainische Nationalbank durch Exportkreditgarantien abgesicherte Finanzierungen per 16. Juni 2023 von ihrer Devisenausfuhrbeschränkung ausgenommen habe, seien bei den Einzeldeckungen auch Finanzkreditdeckungen möglich.
Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com
DJG/ank/apo
(END) Dow Jones Newswires
June 22, 2023 05:07 ET (09:07 GMT)
Copyright (c) 2023 Dow Jones & Company, Inc.