Mit anderthalb Jahren Verspätung ist das Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen und tritt im Juli in Kraft. Unternehmen müssen nun geeignete interne Meldekanäle schaffen und hierbei bestimmte datenschutzrechtliche Fallstricke beachten. Nach langem Hin und Her wurde das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) nun final verabschiedet und verkündet. Bis zum Inkrafttreten am 2. Juli 2023 müssen Unternehmen ab 250 Mitarbeitern interne Meldewege etablieren. Firmen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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