Anschlussbegehren für Photovoltaik-Anlagen bis 50 Kilowatt müssen vom Netzbetreiber innerhalb eines Monats bearbeitet werden. Diese Regelung ist nach dem Gesetzesbeschluss zunächst bis Ende Juni 2024 befristet.Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am Freitag noch diverse Gesetzesvorhaben der Bundesregierung durchgewunken. Dazu zählten auch die vom Bundestag vor zwei Wochen beschlossenen Änderungen des Strompreisbremsengesetzes. Dort sind unter anderem die Vorgaben aus der EU-Notfall-Verordnung eingearbeitet worden. Diese enthalten unter anderem eine Klarstellung zum Netzanschluss ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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