Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat eine weitere Weichenstellung bei der Haftung für das sogenannte Diesel-Thermofenster vorgenommen. Nach einem Urteil vom Montag haften nur die Autohersteller für Schadenersatz, wenn der Diesel-Motor im Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung au...Den vollständigen Artikel lesen ...
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