Berlin - Auch wenn die Klimaprotestgruppe "Letzte Generation" immer wieder Straßen in Berlin blockiert und im April sogar die Parole ausgegeben hatte, die Hauptstadt "lahmzulegen", kann man diese Gruppe nicht als sogenannte kriminelle Vereinigung einstufen. Zu diesem Ergebnis kommt eine juristische Prüfung, die von der neuen Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos).
Wie die "Süddeutschen Zeitung" (Freitagausgabe) berichtet, geht dieser interne Vermerk, der 30 Seiten umfasst, sogar noch weiter. Die Berliner Regierungsbeamten üben darin deutlich Kritik an der Justiz im benachbarten Brandenburg. Diese geht schärfer gegen die "Letzte Generation" vor und spricht von einer kriminellen Vereinigung, so wie es inzwischen auch die Generalstaatsanwaltschaft München tut. Das sei rechtlich eigentlich kaum haltbar, kritisieren die Berliner Fachleute nun.
Es sei "nicht überzeugend". In dem Vermerk, der das Datum von Dienstag trägt, wird zunächst festgestellt, dass die Definition einer "kriminellen Vereinigung" nach Paragraf 129 des Strafgesetzbuchs denkbar offen formuliert sei. Deshalb könnte sie theoretisch auch eine Protestgruppe erfassen, die nur relativ geringe Straftaten begehe. "Nach herrschender Meinung und dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers ist der Tatbestand jedoch aus Gründen der Verhältnismäßigkeit und vor dem Hintergrund des Schutzzwecks der Norm auf solche Vereinigungen zu begrenzen, die eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen", heißt es in dem Vermerk weiter.
Als Beispiele werden "Rauschgifthändlerringe" genannt - oder auch gewalttätige Neonazigruppen wie "Sturm 34". Die "Letzte Generation" passe nicht in diese Reihe.
Wie die "Süddeutschen Zeitung" (Freitagausgabe) berichtet, geht dieser interne Vermerk, der 30 Seiten umfasst, sogar noch weiter. Die Berliner Regierungsbeamten üben darin deutlich Kritik an der Justiz im benachbarten Brandenburg. Diese geht schärfer gegen die "Letzte Generation" vor und spricht von einer kriminellen Vereinigung, so wie es inzwischen auch die Generalstaatsanwaltschaft München tut. Das sei rechtlich eigentlich kaum haltbar, kritisieren die Berliner Fachleute nun.
Es sei "nicht überzeugend". In dem Vermerk, der das Datum von Dienstag trägt, wird zunächst festgestellt, dass die Definition einer "kriminellen Vereinigung" nach Paragraf 129 des Strafgesetzbuchs denkbar offen formuliert sei. Deshalb könnte sie theoretisch auch eine Protestgruppe erfassen, die nur relativ geringe Straftaten begehe. "Nach herrschender Meinung und dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers ist der Tatbestand jedoch aus Gründen der Verhältnismäßigkeit und vor dem Hintergrund des Schutzzwecks der Norm auf solche Vereinigungen zu begrenzen, die eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen", heißt es in dem Vermerk weiter.
Als Beispiele werden "Rauschgifthändlerringe" genannt - oder auch gewalttätige Neonazigruppen wie "Sturm 34". Die "Letzte Generation" passe nicht in diese Reihe.
© 2023 dts Nachrichtenagentur