In einem aktuellen Urteil (Az. I ZR 28/22) bezeichnen die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) die Widerrufsbelehrung im Maklervertrag einer Tochtergesellschaft der bayerischen Sparkassen als "widersprüchlich" und "unklar" und somit fehlerhaft. Der Kunde kann die Beauftragung des Immobilienmaklers somit widerrufen und sein Geld zurückfordern, obwohl er die vermittelte Immobilie gekauft hat. Ein Urteil, das auch außerhalb Bayerns Folgen haben könnte. Die Sparkassen arbeiten bundesweit mit spezialisierten Tochtergesellschaften zusammen, wenn es um die Vermittlung von Immobilien geht. In Bayern ist das die Sparkassen-Immobilien-Vermittlungs-GmbH (kurz: Sparkassen-Immo), gegen die nun das Urteil des BGH erging ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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