
Nachdem die Pflichten aus der Zulassung auch nach einer angemessenen Frist nicht erfüllt wurden, wird nunmehr gemäß § 39 Abs. 1 BörsG i. V. m. § 47 BörsO die Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien (ISIN: DE0007847303) der
YMOS AG, Obertshausen
zum regulierten Markt (General Standard) mit Wirkung zum Ablauf des 4. August 2023 von Amts wegen widerrufen.
Frankfurt am Main, 04.08.2023
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
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