Beschluss
Nachdem die Pflichten aus der Zulassung auch nach einer angemessenen Frist nicht erfüllt wurden, wird nunmehr gemäß § 39 Abs. 1 BörsG i. V. m. § 47 BörsO die Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien (ISIN: DE0007847303) der
YMOS AG, Obertshausen
zum regulierten Markt (General Standard) mit Wirkung zum Ablauf des 4. August 2023 von Amts wegen widerrufen.
Frankfurt am Main, 04.08.2023
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
Nachdem die Pflichten aus der Zulassung auch nach einer angemessenen Frist nicht erfüllt wurden, wird nunmehr gemäß § 39 Abs. 1 BörsG i. V. m. § 47 BörsO die Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien (ISIN: DE0007847303) der
YMOS AG, Obertshausen
zum regulierten Markt (General Standard) mit Wirkung zum Ablauf des 4. August 2023 von Amts wegen widerrufen.
Frankfurt am Main, 04.08.2023
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