Die Kino BidCo GmbH, Frankfurt am Main, ("KINO GmbH") und die Studio Babelsberg AG, Potsdam, ("BABELSBERG AG") haben am 1. April 2023 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (der "Vertrag") gemäß § 291 Abs. 1 AktG geschlossen, mit dem die BABELSBERG AG die Leitung ihrer Gesellschaft der KINO GmbH unterstellt und sich verpflichtet, ihren Gewinn für das Geschäftsjahr 2023 und folgende Geschäftsjahre an die KINO GmbH abzuführen. Die KINO GmbH ist zur Verlustübernahme gemäß § 302 AktG verpflichtet. Die Gesellschafterversammlung der KINO GmbH hat dem Vertrag am 30. März 2023 zugestimmt. Die außerordentliche Hauptversammlung der BABELSBERG AG hat dem Vertrag am 31. März 2023 zugestimmt. Der Vertrag ist mit seiner Eintragung in das Handelsregister des Sitzes der BABELSBERG AG beim Amtsgericht Potsdam am 24. August 2023 wirksam geworden. Die Eintragung wurde nach § 10 HGB in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem unter www.handelsregister.de am 24. August 2023 bekannt gemacht.
Im Vertrag hat sich die KINO GmbH verpflichtet, auf Verlangen eines jeden außenstehenden Aktionärs der BABELSBERG AG dessen auf den Namen lautende Stückaktien der BABELSBERG AG (ISIN DE000A1TNM50) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von Euro 1,- je Aktie ("BABELSBERG-Aktie") gegen eine Barabfindung in Höhe von Euro 3,65 je BABELSBERG-Aktie("Abfindung") zu erwerben ("Abfindungsangebot"). Siehe auch Anhang - Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 06.09.2023.
Anhang: Studio%20Babelsberg%20Abfindungsangebot%20Kino%20BidCo%2020230906.pdfDen vollständigen Artikel lesen ...