BERLIN (dpa-AFX) - Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hält die geplante Einführung der Kindergrundsicherung zum Jahresbeginn 2025 derzeit für nicht umsetzbar. "Die zuletzt avisierte Zielvorstellung, die Kindergrundsicherung bereits zum 1.1.2025 in Kraft treten zu lassen, wird (...) inzwischen von der BA als unrealistisch eingeschätzt", berichtete der "Tagesspiegel" am Freitag aus einer Stellungnahme der BA. Selbst ein schrittweiser Einstieg ab 2025 sei "nicht mehr vorstellbar".
Die Bundesagentur begründet ihre Zweifel am Startzeitpunkt damit, dass erhebliche Änderungen von bestehenden IT-Programmen und Schnittstellen notwendig seien, außerdem müssten neue IT-Lösungen geschaffen werden. Es gebe aber noch keine "verwaltungsvertragliche Legimitation", mit den Arbeiten überhaupt zu beginnen, insbesondere gebe es dafür keine Finanzierung.
Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Eltern bei der Beantragung einer Vielzahl von Familienleistungen, beispielsweise dem Kindergeld oder dem Kinderzuschlag. Auch bei der geplanten Kindergrundsicherung soll sie eine zentrale Rolle spielen.
Auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur hieß es von der BA, dass eine "Vorlaufzeit des komplexen Gesetzesvorhabens von mindestens 12 Monate erforderlich" sei, um es erfolgreich umzusetzen. Darauf habe die BA immer wieder hingewiesen. "Bislang soll nach dem Zeitplan, den Ministerin Paus beschrieben hat, ein für die Verwaltung umsetzungsreifer Gesetzentwurf - nach Bundesratsentscheidung - erst im Februar 2024 vorliegen. Eine Umsetzung zum 1. Januar 2025 wird, nach derzeitigem Stand, damit nicht möglich sein."
Finanzminister Christian Lindner (FDP) und Familienministerin Lisa Paus (Grüne) hatten monatelang um die Finanzierung der Kindergrundsicherung gerungen. Anfang vergangener Woche einigten sich beide schließlich auf Details zur Finanzierung des Vorhabens. Der Zeitplan von Familienministerin Paus sieht vor, dass die Kindergrundsicherung 2025 in Kraft tritt./svv/DP/ngu